- Wann ist die Miete fällig?
Wenn nichts Anderes im Mietvertrag vereinbart ist, ist die Miete jeweils bis zum 1. des Kalendermonats im Voraus fällig. - Wann ist der Wohnbeitrag (im Wohnungseigentum) fällig?
Wenn nichts Anderes im Wohnungseigentumsvertrag vereinbart ist, sind die Zahlungen spätestens bis zum 5. des Kalendermonats im Voraus fällig. - Wie kann ich Schlüssel nachbestellen?
Hat der Schlüssel keine Registriernummer eingraviert, handelt es sich wahrscheinlich um ein freies Schloss. Ein solcher Schlüssel kann bei jedem Schlosser nachgemacht werden. Gehört der Schlüssel zu einem gesperrten Schließsystem, ist die Vorlage der Sicherheitskarte oder eine Bestätigung der Hausverwaltung notwendig, um ein Duplikat durch einen Schlosser zu erhalten. zur Online-Schlüsselbestellung - Was ist der Verbraucherpreisindex – VPI?
Genaue Informationen erhalten Sie dazu unter folgendem Link www.statistik.at - Was kann ich gegen Störungen der Ruhezeiten (22:00 bis 6:00 Uhr) unternehmen?
Wir raten dazu in einem ersten Schritt direkten Kontakt mit dem Verursacher aufzunehmen. Sollte dies nicht zum Ziel führen oder nicht möglich sein, ist in der Situation der Störung die Polizei zu verständigen. - Wie funktioniert die Gas- und Stromummeldung?
Die Gas- und Stromummeldung führen wir für Sie durch. Wir ersuchen Sie bei Rücknahme der Wohnung die Zählerstände bekanntzugeben. Neue Mieter ersuchen wir, die Zählerstände am ersten Tag des Bezugs unserer Kanzlei bekanntzugeben. - Wie kann ich ungewünschte Werbung verhindern?
Persönlich adressierte Werbung verhindern Sie durch einen Eintrag in die „Robinson- Liste“. Dazu genügt ein formloses Schreiben an den Fachverband Werbung der Wirtschaftskammer Österreich, 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 63. Werbung an der Türe verhindern Sie durch einen entsprechenden Aufkleber. Dieser kann mit einem formlosen Schreiben an das Postfach 7000, 1171 Wien bestellt werden. Es ist ein adressiertes Retourkuvert mitzusenden. - Wie kann ich meine Post an meine neue Wohnanschrift nachsenden lassen?
Es ist sinnvoll, in der Übergangsphase der Post einen Nachsendeauftrag zu erteilen. Damit wird die noch an die alte Adresse gesendete Post automatisch an die neue Adresse umgeleitet. Gehen Sie zu Ihrer nächst gelegenen Postfiliale und lassen Sie sich beraten.