Ziel:
Wohnrechtsreform – gerecht, verständlich, transparent und leistbar.
Maßnahmen:
Reform des Mietrechts.
Modernisierung des Baurechts.
Reform des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG).
Ziel:
Schaffung von neuem und leistbarem Wohnraum sowie Sanierung
Maßnahmen:
Bei Schaffung von leistbarem Wohnraum durch langfristige Absicherung der Wohnbauförderungsmittel.
Sicherstellung von leistbarem und bedarfsgerechtem Wohnungsangebot.
Anpassung der gesetzlich normierten Einräumung der Mietkaufoption bei Neu- und Wiedervermietung.
Beibehaltung der steuerlichen Begünstigungen (KEst-Befreiung).
Schaffung von Sanierungsanreizen insbesondere durch:
– Erweiterung des Sanierungsschecks um die Kategorie „seniorengerechtes/barrierefreies“ Wohnen
– Getrennte Förderungsmöglichkeit für thermische und altersgerechte Sanierung
– Etablierung eines steuerlichen Anreizmodelles der öffentlichen Hand zur Forcierung thermischer Sanierungen
Senkung der Baukosten.
Bessere Nutzung bestehender Flächen.
Durchforstung und möglichst Vereinheitlichung der Baustandards, Baunormen, Richtlinien, Wohnbauförderungsvorschriften und Wartungsvorschriften.
Pragmatische Überprüfung der Auflagen (z.B. Stellplatzverpflichtung, Notkamine).
Novelle des Normengesetzes.
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